wie bereits berichtet zeichnet sich mit dem Entwurf des Bundesmeldegesetzes
eine tiefgehende Reform des Hotelmelderechts ab, die positive Änderungen
für den Hotelier beim Check-in des Gastes mit sich bringen könnte.
Nun bittet uns das Bundesministerium des Innern (BMI) im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens um Unterstützung bei der Evaluierung der
Hotelmeldepflicht. Es soll über die Seite der Hotels erhoben werden, wie
häufig die in Beherbergungsstätten ausgefüllten Meldevordrucke von Behörden
eingesehen oder angefordert werden.
Um dem BMI die entsprechenden Informationen geben zu können, bitten wir Sie
daher, auch bei den Mitgliedern Ihrer Fachgruppe Hotels zu erfragen, wie
häufig die Hotelmeldescheine pro Jahr von Behörden in den einzelnen
Betrieben eingesehen bzw. angefordert werden?
Bitte senden Sie Ihre Antworten nach Möglichkeit bis zum 17. November 2008
an Herrn Rechtsanwalt Meinhard Kirchner, per E-Mail kirchner@hotellerie.de
oder per Fax 030 / 59 00 99 699.