Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits berichtet zeichnet sich mit dem Entwurf des Bundesmeldegesetzes eine tiefgehende Reform des Hotelmelderechts ab, die positive Änderungen für den Hotelier beim Check-in des Gastes mit sich bringen könnte.
Nun bittet uns das Bundesministerium des Innern (BMI) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens um Unterstützung bei der Evaluierung der Hotelmeldepflicht. Es soll über die Seite der Hotels erhoben werden, wie häufig die in Beherbergungsstätten ausgefüllten Meldevordrucke von Behörden eingesehen oder angefordert werden.
Um dem BMI die entsprechenden Informationen geben zu können, bitten wir Sie daher, auch bei den Mitgliedern Ihrer Fachgruppe Hotels zu erfragen, wie häufig die Hotelmeldescheine pro Jahr von Behörden in den einzelnen Betrieben eingesehen bzw. angefordert werden?
Bitte senden Sie Ihre Antworten nach Möglichkeit bis zum 17. November 2008 an Herrn Rechtsanwalt Meinhard Kirchner, per E-Mail kirchner@hotellerie.de oder per Fax 030 / 59 00 99 699.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin