DEHOGA Ostwestfalen e. V.

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ZWF

Die Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) ist ein Zusammenschluss von fünf Verwertungsgesellschaften (u.a. auch VG Bild-Kunst), die die Rechte der bildenden Künstler, Fotografen, Grafikdesigner, aber auch der am Film beteiligten Urheber wie Regie, Kamera, Schnitt, Bühnenbild oder Kostüm wahrnehmen. Auch mit der ZWF konnte eine Verlängerung des bestehenden Gesamtvertrages bis Ende 2018 vereinbart werden. Die Gebühren für die ZWF betragen seit dem 1. Januar 2018 für die Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen in Hotelzimmer 8,80 Euro pro Zimmer/Jahr.

Verbandsmitglieder zahlen einen reduzierten Betrag in Höhe von nur 7,05 Euro pro Zimmer/Jahr. Die ZWF hat das Inkasso auf die GEMA übertragen.

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