1-€ Partys
Bielefeld, den 27.1.2012,
Liebe Kollegen,
der DEHOGA Ostwestfalen hat sich der Initiative GiGa = gemeinsam initiativ gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen angeschlossen.
Letzlich aus dem Grunde, da es nicht unserer Philosophie entspricht, Jugendliche mit Alkoholika zu versorgen.
Deshalb bekämpfen wir auch den Alkoholverkauf an Jugendliche aus Tankstellen, Supermärkten und Kiosken, der vielfach zum "Vorglühen" der Jugendlichen für unsere Veranstaltungen genutzt wird.
Leider gibt es aber auch in unseren Reihen Betriebe, welche meinen, sich mit 1-€ Partys eine Zielgruppe heranziehen zu müssen, die auf günstige Preise angewiesen sind.
Wenn man ehrlich zu sich selbst ist, kann dies keine andere Zielgruppe sein als Jugendliche.
Jugendliche wollen wir aber nur mit legalen Methoden an uns binden und sie von der Qualität und nicht vom Preis unseres Angebots überzeugen.
Wir möchten daher alle Betriebe bitten, sich an die Spielregeln zu halten, und freiwillig auf 1-€ Party oder ähnliches zu verzichten. Oder wenigstens dafür zu sorgen, dass lediglich alkoholfreie Getränke auf solchen Partys an Jugendliche ausgeschenkt werden.
Urlaubsansprüche bei Krankheit
Bielefeld, den 12.1.2012,
Nach alter Rechtsprechung waren früher Urlaubsansprüche, die wegenlanger Krankheit auch nach dem Übertragungszeitraum am 31.3. eines Jahres nicht genommen werden konnten, verfallen.
Mit dieser arbeitgeberfreundlichen Praxis hatte der EUGH im Jahre 2009 Schluß gemacht und gesagt, Urlaubsansprüche von kranken Mitarbeitern verfallen in keinem Fall bei Ausscheiden oder bei langer Krankheit.
Nunmehr hat das LAG BaWü entschieden, daß es ausreiche, die wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubstage insgesamt 15 M onate weitergelten zu lassen, danach würden sie aber trotzdem verfallen. D.h. ein bis 31.12.2010 nicht genommener Urlaub würde spätestens am 31.3.2012 verfallen
GEMA zum Jahreswechsel
Bielefeld, den 21.12.2011,
Alle Jahre wieder achtet die GEMA besonders darauf, ob die Gastronomiebetriebe zum Jahreswechsel besondere Angebote machen.
Dabei ist es unerheblich, ob dort eine Party gefeiert wird, oder auch nur getanzt wird.
Um die Angebote zusätzlich gemapflichtig zu machen reicht es aus, daß Sie nur ein einheitliches Sylvestermenu anbieten. Unser Tip:
Wenn Sie tatsächlich keine Party veranstalten und lediglich ein Sylvestermenu anbieten, verzichten Sie ganz auf Musik. Dann werden auch keine teuren GEMA Gebühren fällig. Selbst leistete Hintergrundmusik kostet nämlich am Sylvestertag richtig viel.
Wenn Sie gar nichts anbieten, dann werden keine Extragebühren fällig.
Lesen Sie dazu auch unser gerade eingetroffenes Merkblatt des DEHOGA-Bundesverbandes
Nichtrauchergesetz
Düsseldorf, den 20.12.2011,
Gesundheitsministerin Steffens hat jetzt einen Gesetzentwurf mit einem strengen Nichtraucherschutz ins Kabinett eingebracht.
Schon seit einiger Zeit plant das Ministerium wegen angeblich zu geringen Nichtraucherschutzes eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes. Der Referentenentwurf ist jetzt vom Kabinett verabschiedet worden und s0ll nun in den Landtag eingebracht werden.
Definitiv sollen Raucherclubs, Rauchen in Festveranstaltungen und Zelten gänzlich untersagt werden. Ob es für kleine Kneipen doch noch eine Ausnahme gibt, können wir z.Z. nicht absehen, ebensowenig wie, ob es einen Bestandsschutz für diejenigen gibt, die in Raucherräume investiert haben.
Schon jetzt dürfte allerdings feststehen, daß das neue Gesetz, welches sicherlich nicht vor den nächsten Sommerferien in Kraft treten wird, deutlich strenger wird, als das bisherige. Wir können deshalb zur Zeit keinem raten, noch in Nichtraucherräume zu investieren.
Die Original Pressemiteilung der Regierung finden Sie unter dem link.
Hygieneampel
Bremen, den 6.12.2011,
Auf der letzten Landeswirtschaftsministerkonferenz am 6.12. in
Bremen hat man sich einmütig gegen eine Hygieneampel ausgesprochen, da die bisherigen Lebensmittelhygienevorschriften ausreichend seien und es unnötig sei, die Betriebe mit einer Ampel zu stigmatisieren.
Der DEHOGA hofft, dass letztlich eine für alle verträgliche Lösung zum tragen kommt, die allerdings vor 2013 wohl kaum zu erwarten ist.
Mindestlöhne
Bielefeld, den 14.10.2011,
Bekanntlich hat sich nach zähem Ringen auf dem Bundesparteitag die Kanzlerin mit Ihren Ansichten zum Mindestlohn durchgesetzt.
Dieses wird auch Auswirkungen auf die Lohnsituation im Gastgewerbe in Ostwestfalen haben, zumal der die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages
zur Zeit ausgesetzt ist.
Im Wortlaut hat die CDU Folgendes beschlossen:
"Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn."
Zwar dürfte damit der allgemeine gesetzliche Mindestlohn vorerst vom Tisch sein, jedoch dürfte wohl einiger Druck auch auf das Arbeitgeberlager ausgeübt werden, dann wenigstens selbst für Mindestlöhne in den jeweiligen Branchen zu sorgen.
Fristen Infektionsschutzbelehrung
Bielefeld, den 14.10.2011,
INFEKTIONSSCHUTZBELEHRUNG ALLE ZWEI JAHRE
Die Fristen für die Folge-Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de wurden geändert. Der
Zeitraum der Belehrung nach § 43 wurde von "jährlich" auf "alle zwei
Jahre" geändert. Die Änderung ist zum 4. August 2011 in Kraft getreten.
Belehrungsbögen zum Infektionsschutzgesetz können unter http://go.bgn.de/16 in
verschiedenen Sprachen herunter geladen werden.
Berliner Internetpranger
Bielefeld, den 21.9.2011,
Unter "Sicher-Essen.de" findet jeder im Internet, die Betriebe, die über eine nicht ausreichende Hygiene verfügen. Man kann sogar das Ergebnis "nicht ausreichend" selektieren.
Ohne die Betreffenden in Schutz nehmen zu wollen finden wir diesen weltweiten Pranger unfair, gegenüber Wirten, denen bei der Betriebsgründung nie einer gesagt hat, daß sie bestimmte Kompetenzen mitbringen müssen. Um so wichtiger ist daher die Einführung des verbindlichen Hygieneführerscheins.
Sonderaktion - Autokauf
Bielefeld, den 18.7.2011, Berlin, 18.07.2011
DEHOGA - Mitglieder können jetzt in einer Sonderaktion besonders günstig Fahrzeuge der Marken Opel , Citroen und Jeep kaufen.
Das Team des DEHOGA Sparbuches hat verhandelt. Das Ergebnis: Noch mehr Marken, noch mehr Rabatte.
Bei unserem Premiumpartner Opel gelten jetzt zum Beispiel Nachlässe von bis zu 30 Prozent.Und im dritten Quartal des Jahres legt Citroën noch einmal einige Prozentpunkte Rabatt auf die aktuellen Nachlässe drauf.
Hier geht es zu den Sonderangebotsseiten von Citroen und hier
geht es zum Sonderangebot von Opel
Weitere Sparmodelle für DEHOGA-Mitglieder finden Sie im DEHOGA - Shop Newsletter.
Branchenverlage
Bielefeld, den 12.7.2011, Köln, 06.06.2011
Das Amtsgericht Köln hat sich der Vertragsformulare der Gewerbeauskunftszentrale angenommen und ging in dem zu entscheidenden Fall von einem rechtswirksam zustandegekommenen Vertragsverhältnis aus.
Zwar kann man die Rechtsansicht des Amtsgerichts Köln nicht auf die Entscheidungsfindung anderer Gerichte in diesen oder ähnlichen Fällen übertragen, wir müssen Sie aber zu wiederholtem Male bitten,
keine Unterschriften unter Schriftstücke jedweder Art zu leisten, wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob Sie den Inhalt des Schriftstückes verstanden haben.
Wer ohne etwas durchzulesen unterschreibt, muß die Folgen tragen. In Deutschland ist Vertrag Vertrag. Eine Kündigungsmöglichkeit oder Rücktrittsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Diese gibt es nur für Endverbraucher.
Partyservice 7 % Mehrwertsteuer
Bielefeld, den 08.7.2011, Neustadt,12.05.2011
Ein interessantes Urteil hat kürzlich das Finanzgericht Rheinland Pfalz gefällt.
Es ging um die Lieferung im Party Service mit 7 % Mehrwertsteuer.
Bekanntlich wird bei Lieferung außer Haus ein Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig, wenn außerhalb der reinen Lieferung noch weitere Serviceleistungen erbracht werden.
Findige Gastronomen arbeiten daher mit zwei Firmen. Eine Firma die für 7% das Buffet anliefert, eine zweite die für Teller, Besteck, Servietten und schöne Platten sorgt, deren Leistungen dann mit 19 % versteuert werden..
Das Finanzamt hatte diese Praxis nicht gutgeheißen, und in der Praxis einen Umgehungstatbestand gesehen.
Das Finanzgericht hat hingegen an dem Vorgehen nichts Ehrenrühriges gesehen und diese Auslagerung der Serviceleistung an eine zweite Firma gutgeheißen, selbst wenn diese zweite Firma von der Ehefrau geführt wird.
Lesen Sie unter dem link das Rundschreiebn des DEHOGA.
Branchenbuch NRW
Bielefeld, den 22.6.2011
Die Firma Branchenbuch Nordrhein-Westfalen (Open Business Directory ltd) bietet Ihnen zu einem Preis von 99,00 € pro Monat per Fax den Eintrag Ihrer Firmendaten in deren Branchenverzeichnis an. Dabei offeriert die Firma auch den kostenlosen Eintrag Ihrer Firma auf Facebook. Der Vertrag ist mit der Rücksendung des Fax abgeschlossen.
Im weiteren Vertragstext heisst es, dass die Firma diesbezüglich in keiner Geschäftsbeziehungen zu Facebook steht. Allerdings ist der Eintrag in Facebook ohnehin für jedermann kostenlos.
Hinsichtlich des
unkündbaren Zweijahresvertrages, dessen Entgelt jährlich (also jeweils 1.188,00 € netto) im Voraus zu entrichten ist, ist lediglich das Fax an die Firma, jedenfalls wenn Sie über eine Flatrate verfügen, kostenlos.
Ein Widerrufsrecht wird Ihnen nur eingeräumt, solange die Eintragung im Internetbranchenbuch noch nicht erfolgt ist. Im Zweifelsfall rufen Sie bitte in Ihrer DEHOGA-Geschäftsstelle an.
1-Euro Party
Berlin, den 16.6.2011
Alkoholische Getränke zu reduzierten Preisen abzugeben, ist nicht erlaubt. Das hat das OVG Koblenz in einem Verfahren bestätigt.
Das Gericht hat damit die Beschwerde eines Wirtes gegen eine von der Stadt erteilte Auflage zurückgewiesen. Der Gastwirt hatte in den Räumlichkeiten seiner Schank- und Speisewirtschaft unter anderem mit einer „1 Euro Party“ geworben. Die Stadt hatte ihm daraufhin den Verkauf alkoholischer Getränke zu reduzierten Preisen untersagt.
Die Stadt könne, so das Gericht, dem Gastronomen jederzeit Auflagen zum Schutz der Gäste gegen Gefahren für ihre Gesundheit erteilen. Bereits das Preiskonzept der „1 Euro Party“ rechtfertige die Annahme, es bestehe eine hinreichend konkrete Gesundheitsgefahr für die insbesondere jugendlichen Besucher der Veranstaltung. Der Gastronom hatte ausgeführt, dass er gerade Jugendliche und junge Heranwachsende mit den geplanten Veranstaltungen als Zielgruppe ansprechen wollte. Das Konzept „Viel Alkohol für wenig Geld“ kann die Gäste dazu veranlassen, besonders günstige Preise für alkoholische Getränke auszunutzen und in der Folge Alkohol im Übermaß zu konsumieren.
Das Gericht hielt es in diesem Zusammenhang für unerheblich, ob es bereits in der Vergangenheit zu Vorfällen mit Alkoholexzessen gekommen ist. Auflagen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz dienen nämlich der vorbeugenden Abwehr drohender Gesundheitsgefahren. Sie können daher auch schon vor Eintritt einer Gesundheitsgefahr erteilt werden.
Den vollständigen Artikel von Stephan Büttner finden Sie unter dem link.
Branchenverlage
Bielefeld, den 16.6.2011
Branchenverlage betreiben immer offensiveres Marketing. Über unsere Betriebe bricht geradezu ein Flut von Vertragsangeboten mit fragwürdigem Nutzen für viele unserer Mitglieder herein.
Neben der neuesten Masche, schnell noch für knapp 300,00 € auf den Hygieneampelzug zu springen oder aus der EHEC Debatte Profit zu schlagen,
sind es vor allem die Branchenverlage selbst, die für Aufregung und Arbeit sorgen. Wir bitten, auf Angebot von "allgemeines Gewerbeverzeichnis", "Branchenbuch - Bielefeld" oder gleich welche andere Stadt, "Gewerbeauskunft-Zentrale", "Neue Branchenbuch AG", "Tourismusauskunft-Info" und ähnliche zu achten.
Mit Ihrer Unterschrift betätigen sie das Zustandekommen eines Vertrages, obwohl viele Mitglieder des DEHOGA gedacht haben, es ginge nur um kostenlose Auskünfte.
Bitte prüfen Sie durch einfaches Durchlesen, ob Ihnen das vertragliche Angebot behagt, und rufen Sie im Zweifelsfall vor Vertragsunterschrift Ihre Geschäftsstelle an.
Wir machen unsere Mitglieder darauf aufmerksam, daß ein Rücktrittsrecht, wie es für den Verbraucher gegeben ist, für den Gewerbetreibenden nicht vorgesehen ist, setzen uns aber seit längerm dafür ein, daß auch kleinere Gewerbetreibende, wie unsere Gastwirte und Hoteliers ebenfalls Verbraucherschutz genießen sollen. Unterstützen Sie uns!
Frauen-Fußball-WM
Bielefeld, den 15.6.2011
Vom 26.6. bis zum 17.7. findet in Deutschland die Frauen Fußball WM statt.Interessierte Betriebe können zu diesem Zweck wieder ein Public viewing veranstalten.
In der Regel erhebt die FiFa für das Public viewing keine Lizenzgebühr, lediglich GEMA und GEZ wären anzumelden. Merkblätter hierzu können Sie in Ihrer Geschäftstelle
per email unter buero@dehogaow.de anfordern.
Neues zu Ehec
Berlin/Bielefeld, den 10.6.2011
wie heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz des Robert-Koch-Instituts (RKI),
des Bundesamtes für Verbraucherrecht und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
bekanntgegeben wurde, kommen die Institute zu dem gemeinsamen Schluss,
dass die bestehende allgemeine Empfehlung, in Norddeutschland auf den Verzehr von Gurken, Tomaten und Blattsalate zu verzichten,
nicht mehr aufrecht erhalten werden muss.
Neben den bisherigen Hygieneempfehlungen wurde jedoch geraten,
vorsorglich bis auf weiteres auf den Verzehr roher Sprossen zu verzichten.
Gastronomiebetrieben wird zudem empfohlen, noch vorrätige Sprossen sowie möglicherweise
damit in Berührung gekommene Lebensmittel zu vernichten.
Hintergrund der veränderten Empfehlung sind die inzwischen verdichteten Hinweise,
die einen Zusammenhag zwischen EHEC-Infektionen und einem niedersächsischen Gartenbaubetrieb immer wahrscheinlicher werden lassen.
Nähere Informationen unter dem link!
Wir raten dringend, Ihre Mitarbeiter in der Küche für die besondere Bedeutung einer einwandfreien Personal- und Produkthygiene zu sensibilisieren und darauf hinzuwirken, die von RKI und BfR dargestellten Hygiene-Maßnahmen zum Schutz vor einer EHEC-Infektion zu beachten. Auch sollten die Servicemitarbeiter auf mögliche Fragen der Gäste vorbereitet werden.
EHEC
Düsseldorf/Bielefeld, den 31.5.2011
Obgeich bereits viele Restaurantbetriebe ihr Salatangebot zur Zeit gestrichen haben sei noch einmal mitgeteilt, dass "wegen der bestätigten Belastung von spanischen Gurken mit EHEC-Keimen das NRW-Verbraucherministerium per Erlass am gestrigen Tage angeordnet hat, dass nur noch solche spanischen Gurken verkauft, vertrieben und weiterverarbeitet werden dürfen, wenn durch ein Testat zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass sie frei von einer Belastung mit EHEC sind.
Da es noch keine Sicherheit gibt, ob nicht neben den spanischen Gurken noch weitere Gemüsearten betroffen und kontaminiert sind, wird den Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen), den Gaststätten und Imbissen zudem dringend empfohlen, grundsätzlich auf ein Angebot an Rohkost zu verzichten, solange ihr Vorlieferant nicht bestätigen kann, dass die Ware keine EHEC-Belastung aufweist – oder die Ursache des aktuellen Erkrankungsgeschehens eindeutig geklärt ist."
So der Wortlaut einer Pressemitteilung aus dem Umweltministerium NRW
Restaurantampel
Berlin/Bielefeld, den 31.5.2011
Wie auch der DEHOGA Ostwestfalen sieht auch der DEHOGA Bundesverband zahlreich rechtliche Fragen bei der geplanten Restaurantampel offen. Vor allem die durch die Internetveröffentlichung der Ergebnisse faktische Vorverurteilung der Betroffenen läßt verfassungsrechtliche Bedenken aufkommen.
Bis heute liegt ein aktueller Gesetzentwurf nicht vor, so dass die berechtigte Hoffnung besteht, Nachbesserungen zu erzielen, so denn die Transparentmachung der LMK-Ergebnisse für unvermeidbar gehalten wird. Insgesamt haben die Gespräche mit den Akteuren bereits zur Versachlichung des Themas beigetragen.
Mittels eines juristischen Gutachtens sollen die Fragen nächstens geklärt werden.
EHEC-Ausbreitung
Berlin/Bielefeld, den 27.5.2011
Mit großer Sorge verfolgt der DEHOGA Bundesverband die Ausbreitung des EHEC-Erregers in Deutschland
und Europa sowie die Auswirkungen auf die Gastronomie.
Mit unter dem Link stehenden Informationen wollen wir Sie über die aktuellen Erkenntnisse und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) ausstatten. Die von den beiden federführenden Instituten herausgegebenen Hinweise gelten einmal mehr für die Betriebe unserer Branche.
Wir raten dringend, Ihre Mitarbeiter in der Küche für die besondere Bedeutung einer einwandfreien Personal- und Produkthygiene zu sensibilisieren und darauf hinzuwirken, die von RKI und BfR dargestellten Hygiene-Maßnahmen zum Schutz vor einer EHEC-Infektion zu beachten. Auch sollten die Servicemitarbeiter auf mögliche Fragen der Gäste vorbereitet werden.
ec-cash
Bielefeld, den 19.5.2011
Neben den Angeboten von easy-cash für DEHOGA-Mitglieder, können wir nun auch ein sehr günstiges portables EC-Cash Gerät der Firma IPC anbieten.
Mit einer sim - Karte bestückt, ist es auch für den Pizzabringdienst geeignet und kostet in der Miete nur 19,95 im Monat, bei bis zu 45 Restaurantplätzen. Transaktionsgebühren fallen nicht an, angeboten wird auch ein kostengünstiges Bankclearing. Informationen in der Geschäftsstelle Bielefeld 0521-68574.
Verlagsangebote
Bielefeld, den 11.5.2011
Uns sind die ersten Angebote bekannt geworden, mit denen Verlage auch wegen des Hygienebarometers Anzeigenaufträge aquirieren. Es geht darum, in einem Verzeichnis mit den Farben grün,gelb oder rot zu dokumentieren, wie man selbst seinen Betrieb einschätzt.
Wir bitten Sie genau zu prüfen, ob ein solcher Eintrag sinnvoll
ist und den Preis von ca. 300,00 € Wert ist. Im Zweifelsfall fragen Sie in den Geschäftsstellen des DEHOGA Ostwestfalen nach.
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Bielefeld, den 20.4.2011
Für die Länder Polen, Ungarn, Tschechien laufen die Übergangsregelung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU-Beitrittsläner aus. Ab dem 1. Mai dürfen Arbeitnehmer dieser Länder ohne Genehmigung in Deutschland arbeiten.
Ein DEHOGA-Schreiben vom 14. April 2011 mit den Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen finden Arbeitnehmer auf der downloadseite.
easy - cash
Bielefeld, den 06.4.2011
Im Rahmen der Aktion DEHOGA Sparbuch hat der Interhoga für unsere Mitglieder den easy-cash Rahmenvertrag neu belebt und mit excellenten Konditionen
für die Mitglieder bestückt.
Mitglieder erhalten wahlweise nur ein (tragbares)ec-terminal, oder auch einen kompletten Kreditkartenakzeptanzvertrag, zu unseren bekannten guten Konditionen 1,68% bzw. 1,88%.
Der Terminal können wir Ihnen für ganze 14,90 € pro Monat incl. Service und 7 cent Transaktionsgebühr anbieten. Der Vertrieb wird über unser DEHOGA - Sparbuch erfolgen, ein link wird in Kürze eingerichtet.
Interessierte bitten wir zur Zeit, das entsprechende Kontaktformular per e-mail unter dem link abzurufen!
Urheberrechtsverletzungen
Bielefeld, den 29.3.2011
Leider hat die Branche viele Probleme mit Anwälten, welche Urheberrechtsverletzungen auf Grund unberechtigter Downloads geltend machen. Hierbei geht es um das unberechtigte Herunterladen von Filmen jeder Art und natürlich von Musikstücken. Die Streitwerte und Kosten sind dabei in der Regel sehr hoch.
Es gibt aber auch vermeintliche Abmahnvereine und Anwälte, die nur vorgeben, es seien Urheberrechtsverletzungen begangen, in Wirklichkeit haben diese nichts Greifbares in der Hand.
Für den Laien ist es nicht ganz einfach, zu entscheiden, ob es sich um ein Spam-Mail, oder um ein Ernst zu nehmendes Forderungsschreiben handelt. In der Regel wird von den verfolgenden Anwälten der Urheberrechtsverstoß gut dokumentiert und genau erklärt. Bleibt das im Dunkeln und ist auch der geforderte Schadensersatz nicht sehr hoch, kann von einem Spam-Mail ausgegangen werden.
Im Zweifel kontaktieren Sie bitte Ihre Geschäftstselle.
Sofortmeldungen
Bielefeld, den 29.3.2011
Bekanntlich unterliegen alle Mitarbeiter, gleich ob kurzfristig oder auf Dauer beschäftigt seit dem 1.1.2009 der sogenannten Sofortmeldepflicht.
Mittlerweile ist dieses bei unseren Betrieben bekannt und wird auch umgesetzt.
Wir müssen jedoch davon ausgehen, dass die Sofortmeldepflichten nicht von Anfang an befolgt worden sind und für diverse Mitarbeiter, z.B. auch bereits ausgeschiedene Mitarbeiter keine Sofortmeldungen vorliegen.
Ganz klar müssen wir noch einmal herausstellen, dass die ordnungsgemäße Anmeldung der Mitarbeiter die Sofortmeldung nicht ersetzt. Deshalb ist es angeraten, auch noch nachträglich Mitarbeiter beim SV-Net sofortzumelden, selbst wenn diese im Betrieb bereits ausgeschieden sein sollten. Es handelt sich bei der Sozialversicherungsmeldung und der Sofortmeldung um zwei unabhängig von einander zu befolgende Systeme. Die Nichtbefolgung löst empfindliche Bußgeldstrafen aus.
EuGH Urteil zu 7 %
Bielefeld, den 21.3.2011
Mit Rücksicht auf die 6. europäische Umsatzsteuerrichtlinie verfasste der EuGH ein geradezu revolutionäres Urteil für das Gastgewerbe.
In drei Fällen entschied er, daß Schnellgastronomiebetriebe, welche gewisse Vorrichtungen für den Betrieb an Ort und Stelle bereit halten, wie z.B. Regenschutz, Stehtische etc. ihre Waren auch dann nur mit 7 % versteuern brauchen, wenn der Gast die dargebotenen Einrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle nutzt.
Bei einfach zuzubereitenden Gerichten wie Bratwurst, Pommes Frites etc. sei, die zubereitende Dienstleistung nämlich untergeordnet, und der Warenverkauf stehe im Vordergrund.
Anders sieht es der EuGH in den meisten Fällen beim Partyservice, da dort die komplexe Dienstleistung vor dem bloßen Abverkauf Vorrang habe, seien diese Verkäufe mit 19% zu versteuern.
Die Entscheidung stellt eine kleine Revoulution des deutschen Umsatzsteuerrechts dar. Den Wortlaut der Pressemitteilung lesen sie unter dem
link!.
Allerdings steht abzuwarten, was der Bundesfinanzhof aus dieser Vorlageentscheidung machen wird und für welche Sachverhalte sie dann tatsächlich Relevanz erhält.
Wir können Ihnen zur Zeit nicht raten, etwas an Ihren Umsatzsteuererklärungen und Voranmeldungen zu ändern, halten Sie aber auf dem Laufenden. Den Wortlaut des Urteil, können Sie gerne per e-mail abrufen unter buero@dehogaow.de.
Im Zweifel rufen Sie uns an, oder nehmen Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf.
DEHOGA-Sparbuch
Berlin, Bielefeld, den 9.3.2011
Liebe Mitglieder,
BMW, Audi, Mercedes, Mini, VW, Smart und sogar Porsche - ab sofort bietet das DEHOGA Sparbuch Verbandsmitgliedern satte Rabatte auch auf alle deutschen Premium-Marken. Bei einigen internationalen Herstellern sind bis zu 36 Prozent Nachlass möglich. Und es kommt noch besser: Bei CarFleet24, dem neuen Partner des DEHOGA Sparbuches, sparen nicht nur Verbandsmitglieder, sondern auch deren Angehörige und Mitarbeiter. So ein Angebot gab es noch nie.
Wer kein Auto kaufen, sondern lieber eines mieten möchte, geht am besten zu Sixt. Hier sparen DEHOGA-Mitglieder bis zu 32 Prozent.
Und wer die richtig großen Prozente sehen will, findet diese bei Office Depot, einem der weltweit führenden Anbieter von Büromaterialien und -Lösungen. Hier sind bis zu 60 Prozent Nachlass auf das DEHOGA Sparbuch-Kernsortiment drin.
Wie Sie in den Genuss dieser exklusiven Sparvorteile für DEHOGA-Mitglieder kommen, erfahren Sie in diesem Newsletter und unter dem link!
Viel Freude beim Sparen!
Ihr DEHOGA Sparbuch-Team
IT-Seminar
Bielefeld, den 4.3.2011
Sehr erfolgreich verlaufen ist die Veranstaltung zu den neuesten IT-Themen im Seekrug, Bielefeld. Facebook, Xing und Twitter sind die modernen Medien, um die man beim modernen Gastronomiemarketing künftig nicht mehr herumkommen wird.
Petra Biernot und Partner von KOM-Bit konnte uns spannend aufzeigen, welche Chancen und Risiken mit der Nutzung dieser Medien verbunden sind. Anders als bei anderen Veranstaltungen, waren die Teilnehmer am Ende der Veranstaltung nicht zum Gehen aufgelegt, sondern angeregt mit den Referenten im Gespräch.
Wir möchten darauf hinweisen, daß wir am 14.3. im Brenner-Hotel in Bielefeld ein Seminar mit einem ähnlichen Thema veranstalten, nämlich über die sinnvole Nutzung von Google Adwords. Näheres unter dem
link!
Branchenverlage
Bielefeld, den 1.3.2011
Zur Zeit verstopfen einmal wieder die Angebote von Branchenbuchverlagen die Briefkästen. Einmal gibt sich der Verlag den Anstrich, daß es sich um die offiziellen gelben Seite handelt, ein ander Mal geht es darum, im Windschatten des offziellen elektronischen Unternehmensregisters Geschäfte zu machen.
Wir haben die inständige Bitte, solche oftmals nicht auf den ersten Blick als Angebote zum Vertragsschluß erkennbaren Schreiben genau durchzulesen. Liegt der monatlich Preis solche Verträge bei knapp 100,00 €, oder die Gesamtvertragssumme bei über 2.000,00 € sind die Angebote oftmals unseriös
Überstunden
Bielefeld, den 17.2.2011
Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt in einer Entscheidung klargestellt, daß pauschale Klauseln zur Abgeltung von Überstunden in Arbeitsverträgen ungültig sein können. Im Zweifel gilt der Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe. Wie Sie die Übestundenregelung arbeitsvertraglich gestalten können, erfahren unsere Mitglieder in einem Rundschreiben auf der Downloadseite.
dubiose Angebote
Bielefeld, den 9.2.2011
Es scheint mittlerweile auch Webdesignfirmen zu geben, die sich dubioser Vertriebsmethoden bedienen.
Zwar möchten wir Telefonmarketing nicht grundsätzlich in die Ecke dubios schieben, da sich viele seriöse Firmen, diesen Vertriebskanal nutzen, allerdings soll es in der letzten Zeit mehrfach passiert sein. Das die Callcenterverkäufer unseren Betrieben versprochen haben sollen, Ihre Webseiten kostenlos zu erstellen, wobei sich dann erst nach mehrfachem nachbohren herausstellte, daß das Angebot mit einer Monatsmiete von 100,00 , bei einer extrem schmalen Leistung versehen war.
Gute Leistung kostet auch im Bereich Webdesign immer Geld, und keine seriöse Firma bietet eine Webseite kostenlos an.
GEMA-Tarife
Bielefeld, den 4.2.2011
Nach zähen Verhandlungen erhöht die GEMA ihr Tarife ab dem 1.1.2011 um 0,75%, läßt sich allerdings auf einen Zwei-Jahresvertrag ein.
Für die meisten gastgewerblichen Betriebe ist der Kauf ihrer notwendige Musikrechte von der GEMA alternativlos, da gemafreie Musik aus verschiedensten Gründen nur wenig Chancen hat. Aus diesm Grunde gestalten sich Verhandlungen mit der GEMA immer schwierig.
Wichtig war für den DEHOGA, daß der 20 %ige Mitgliederrabatt erhalten bleiben konnte, und die Erhöhung im Jahre 2011 auch nur moderat ausgefallen war.
Wichtig war auch, daß der DEHOGA die Einführung eines sogenannten Erlebnisgastronomietarifes verhindern konnte, und das Klarstellungen erfolgten, welche Veranstaltungen unter dem Konzerttarif U-K gefasst werden dürfen, nämlich ausschließlich reine Konzerte, bei denen das Hören der Musik im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht.
Branchenverlag
Bielefeld, den 3.2.2011
Die Firma Neue Branchenbuch.AG aus Frankfurt versendet zur Zeit hochwertig aufgemachte Mappen mit Ihren Vertragsangeboten.
Auf dem Angebotsformular heißt es als Überschrift fettgedruckt Eintragungsantrag/Korrekturabzug. Angeboten wird eine Speicherung der Daten auf dem Internetportal www.branchenbuch.ag. Das Angebot kostet 2.136,00 € netto, da es sich um einen Zwei-Jahresvertrag handelt.
Wie die Firma selbst schreibt, kommt es dabei wohl häufig zu Verwechselungen mit den „Gelben Seiten“, da die Mappen ebenfalls in Gelb gehalten sind.
Wir machen aus gegebenem Anlaß noch einmal darauf aufmerksam, dass Gastwirte als gewerbliche Kunden grundsätzlich kein Widerrufsrecht nach den Verbraucherschutzgesetzen haben. Im Zweifelsfall können Sie dazu gern unseren Rat einholen.
Dioxinskandal
Bielefeld, den 12.1.2011
Das Gastgewerbe in Ostwestfalen ist zwar nicht direkt Betroffener, doch die Gäste werden kritischer, vor allem seit die Presse zu diesem Thema "wider den Stachel löckt" und einige unserer Betriebe aufs Korn genommen hat.
Wir empfehlen, von allen Eier- und Fleischlieferanten Bescheinigungen einzufordern, daß die gelieferte Ware garantiert dioxinfrei ist und diese Bescheinigungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszuhängen. Wer sich zum Thema weiter informioeren will, findet unter dem Link entsprechende Merkblätter.
Vorsichtsmaßnahmen für das Gastgewerbe sowie Fragen und Antworten zu Dioxin in Lebensmitteln
Mindestlohn im Gastgewerbe
Bielefeld, den 9.12.2010
Uns wurde am heutigen Nachmittag bekannt, daß das Land NRW sich entschlossen hat, gegen das Urteil über die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrag vom 19.2.2008 in Berufung zu gehen. Das heißt, die Dinge bleiben in der Schwebe, und das Urteil wird nicht rechtskäftig.
Mindestlohn im Gastgewerbe
Bielefeld, den 8.12.2010
Mit Urteil vom 16.11.2010 hat das VG Düsseldorf die Verordnung zur Allgemeinverbindlichkeit des Arbeitsministeriums vom 5.9.2008 zum Lohntarifvertrag vom 19.2.2008 für rechtswidrig erklärt. Da gegen das Urteil noch Berufung eingelegt werden kann, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil dürfte zwar keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben, jedoch sozialversicherungsrechtliche. Gegebenenfalls wären belastende Versicherungsbescheide gemäß § 44 SGB X zurückzunehmen und zu Unrecht erhobene Beiträge zurückzuerstatten. Auf Anfrage ist das Urteil in den Geschäftsstellen des DEHOGA Ostwestfalen erhältlich.
Schwieriger ist die Rechtslage bei einem abgeschlossenen Beitragsvergleich zu beurteilen.
Wenn jedoch gemäß § 58 SGB X die Voraussetzungen für den abgeschlossenenVergleich nicht vorgelegen haben, wäre er ebenfalls nichtig und gegebenenfalls über die Beitragspflicht neu zu entscheiden.
Strom-und Gastarife
Bielefeld, den 2.12.2010
Zum neu ausgehandelten Stromtarif liegt jetzt ein Preisblatt der Stadtwerke Bielefeld vor. Auch nach den neuen bis Ende 2011 gültigen Tarifen können Mitglieder im DEHOGA Strom günstiger
beziehen, als nach den alten allgemeinen Tarifen. Da der allgemeine Preis jedoch zum 1. Fabruar erhöht wird, wird der Preisunterschied erst dann deutlich sichtbar.
Erfreulicherweise konnte auch ein Gasrahmenabkommen ausgehandelt werden, das preislich seines Gleichen sucht. Wir als DEHOGA können unseren Mitgliedern nun empfehlen, ihr Gas künftig nach diesem Abkommen zu beziehen.
Näheres erfahren unsere Mitglieder nach einem für den 16.12. anberaumten Pressetermin, während dem die ausgehandelten Verträge unterzeichnet werden.
Die Kunden der EON profitieren vom dort ausgehandelten Rahmenabkommen ohnehin noch bis zum 31.12.2011
Bettensteuer
Bielefeld, den 10.11.2010
Mit den jüngsten Beschlüssen aus dem Rat der Stadt Bielefeld scheint die Bettensteuer in Bielefeld endgültig vom Tisch.
Anfang des Jahres wurde die Verwaltung beauftragt, Wege zu finden, in welcher Weise das riesige Finanzloch der Stadt (zur Zeit 117 Mio. €) gestopft werden kann. Von dort wurde der Vorschlag gemacht, eine Kulturförderungsabgabe (Bettensteuer), ähnlich wie in Köln, einzuführen die über eine Million € an Einnahmen in die Stadtkasse spülen sollte.
Der DEHOGA Ostwestfalen hat sich von Anfang an dagegen ausgesprochen, und in vielen unermüdlichen Gesprächen schließlich die Bielefelder Politiker überzeugen können, dass eine Bettensteuer eine schlechte Idee sei, da sie letztlich die falschen trifft und zudem ein bürokratisches Monstrum zu werden droht. Stattdessen hatte der DEHOGA angeregt, die Kulturförderungsabgabe direkt bei denen zu erheben, die tatsächlich kulturelle Angebote nachfragen. Genau dies soll jetzt die Verwaltung prüfen. Nach wie vor halten wir das auch für richtig.
Zwar ist das kulturelle Angebot der Stadt ein nicht überschätzbares Gut einer städtischen Gemeinschaft, andererseits ist dieses so hoch aus dem allgemeinen Topf subventioniert, dass es gerechtfertigt erscheint, die Nutzer, die ja vielfach auch zu den besser verdienenden Schichten gehören, stärker an den Kosten zu beteiligen.
Es kann ja nicht angehen, dass Schulen und Kindergärten geschlossen werden müssen, um unsere Theater am Leben zu erhalten.
Lebensmittelkennzeichnungspflichten
Berlin, den 05.11.2010
Mit Sorge betrachtet der DEHOGA die Bestrebungen des Europäischen Rates, die verpflichtende Allergenkennzeichnung auch bei nicht verpackter Ware zu fordern.
Diese Sorge hat der DEHGOA zuletzt auch in einem Brief an den deutschen EU-Botschafter in Brüssel, Peter Tempel, geäußert und deutlich gemacht,
warum eine schriftliche Aufzeichnung aller allergieauslösenden Zutaten und Zusatzstoffe in der Gastronomie nicht geleistet werden kann.
Die Gastronomie ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass sie wechselnde Gerichte oder saisonale Gerichte anbietet.
Täglich müssten neue Aufzeichnungen und Auflistungen angefertigt werden, da sich die Gerichte und auch die verwendeten Zutaten ändern.
Der bürokratische und finanzielle Aufwand wäre unvertretbar.
Die aus Sicht des Gastgewerbes einzig praktikable Lösung ist der Hinweis auf die Auskunftspflicht des Gastronomen gegenüber seinen Gästen.
Diese Auskunft kann aber nur auf Anfrage und mündlich erfolgen.
Zudem ist die mündliche Auskunft vor dem Hintergrund der täglich wechselnden Zutaten vertrauenswürdiger, zuverlässiger und sicherer,
als eine Kennzeichnung auf der Speisekarte, einem Aushang oder einer Kladde. Der DEHOGA unterstützt deshalb den vom Europäischen Parlament
angenommenen Änderungsantrag zum Verordnungsentwurf zur Verbraucherinformation über Lebensmittel, nach dem im Verkaufsraum oder in den Speisenkarten
darauf hingewiesen werden muss, dass die Gäste Informationen zu allergenen Stoffen im Verkaufsgespräch und/oder durch ausliegendes Informationsmaterial
erhalten können. Darüber hinaus fordert der DEHOGA, dass mit der Verordnung eine abschließende und verbindliche Regelung getroffen wird und nationale
Sonderregelungen ausgeschlossen werden.
Bereits in der Vergangenheit hatte der DEHOGA unter anderem in Schreiben an das Europäische Parlament und an die Bundesregierung deutlich gemacht,
dass eine Kennzeichnungspflicht für nicht verpackte Ware in der Gastronomie nicht umsetzbar ist. Wir werden bei diesem Thema natürlich auch weiterhin am Ball bleiben und dafür kämpfen, dass die EU die Idee der Kennzeichnungspflicht loser Lebensmittel möglichst schnell ad acta legt.
Abzocke
Bielefeld, den 04.11.2010
Immer wieder versuchen Firmen zu Anzeigenaufträgen zukommen, in dem Sie Faxformulare versenden, welche einen offiziellen Anstrich haben und suggerieren die Eintragung in das entsprechende Verzeichnis sei kostenlos.
Dabei kann selbst bei flüchtigem Lesen des Formulars erkannt werden, dass es sich um einen Vertrag handelt, der gegengezeichnet werden soll.
Wir weisen unsere Mitglieder dringend darauf hin, keine Unterschriften abzuleisten, auch wenn Eile besteht, wenn der Text nicht durchgelesen wird.
Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass der Gastwirt im Gegensatz zum Verbraucher kein Widerrufsrecht hat.
Regierung unterstützt Bildungsprämie
Bielefeld, den 27.10.2010
Qualifikation und Weiterbildung sind wichtige Voraussetzungen, um mit den Veränderungen im Berufsalltag Schritt zu halten.
Deshalb folgender Hinweis, der auch für Ihre Mitarbeiter interessant sein könnte: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt
mit der Bildungsprämie insbesondere Erwerbstätige mit geringem oder mittlerem Gehalt bei ihrer Weiterbildung. Sie besteht aus zwei Komponenten:
Mit dem Prämiengutschein werden einmal jährlich 50 Prozent der Weiterbildungskosten (max. 500 Euro) übernommen,
sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsam Veranlagten 51.200 Euro).
Das Weiterbildungssparen erlaubt
die vorzeitige Entnahme aus dem nach dem Vermögensbildungsgesetz angesparten Guthaben, um insbesondere langfristige Weiterbildungen finanzieren zu können.
Den Prämiengutschein erhält man einmal jährlich nach einem Beratungsgespräch in einer der mehr als 400 Beratungsstellen bundesweit.
Eine Übersicht der Beratungsstellen und zahlreiche weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter dem Link!
Ausbildung
Bielefeld, den 27.10.2010
Die Abbrecherquote in der gastgewerblichen Ausbildung ist hoch. Auf eine kleine Anfrage der linken Fraktion zeichnete die Bundesregierung ein detailiertes Bild der Ausbildung im Gastgewerbe.
Danach sollen sie Abbrecherquoten im Ausbildungsbereich Köche bei über 45% liegen und auch bei den Hotelfachfrauen bei etwa 43%, lediglich in den Bereich Hotelkaufmann und Fachkräfte im Gastgewerbe sehen die Abbrecherquoten besser aus.
Auch wenn der Bericht keine exakten Analysen der Ursachen enthält, bereiten die Zahlen schon Grund zur Sorge.
Aufgabe des Gastgewerbes bleibt es, dass Ursachenbündel in diesem Bereich aufzuschnüren, und die Ausbildung feiner auf die veränderten Ausgangsbedingungen für die Ausbildung im Gastgewerbe abzustimmen. Den Bericht der Bundesregierung finden interessierte Mitglieder im Downloadbereich
Strombetrug
Bielefeld, den 21.10.2010
Ein Betrüger hatte Bielefelder Betrieben Stromrechnungen einer "Stadtwerke SW GmbH & Kraftwerke AG" geschickt. Wir hoffen, daß nicht allzu viele Betriebe auf diesen plumpen Betrugsversuch hereingefallen sind.
Angeblich soll sich der Betrüger bereits den Behörden gestellt haben, so daß zu hoffen ist, daß der Schaden begrenzt bleibt.
Stromtarife
Bielefeld, den 21.10.2010
Seit September 2008 profitiert die Gastronomie in Bielefeld und Gütersloh von einem günstigen Stromtarif.
Stadtwerke Bielefed, Stadtwerke Gütersloh und der DEHOGA werden nun das entsprechende Rahmenabkommen fortsetzen.
Zu berücksichtigen ist dabei, das der alte Tarif noch zu äußerst günstigen Kosten für die EEG Abgabe festgesetzt worden war. Wegen des Anwachsens der erneuerbaren Energien, ist diese Abgabe von damals 1,14 cent pro KW auf nun 3.53 cent ab 1.1.2011 gestiegen. Diese Tatsache muß im neuen Tarif berücksichtigt werden. Trotzdem steigt der Preis nicht in dem Maße, wie er eigentlich hätte steigen müssen. Dies konnten wir für unsere Mitglieder herausverhandeln. Ein genaues Preisblatt wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Saisonarbeitskräfte
Chemnitz, den 20.10.2010
Saisonkräfte gehören zum Gastgewerbe wie das Rührei zum Frühstücksbuffet und das Lächeln zur Servicekraft. Im nächsten Jahr nun wird sich eine wichtige Neuerung in Sachen Saisonkräfte ergeben: Zum 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle Staatsbürger aus den Ländern ein, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind.
Beschäftigte aus Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen dürfen dann auch ohne Arbeitsgenehmigung dauerhaft in Deutschland beschäftigt werden - unter den gleichen Schutzbedingungen wie deutsche Arbeitnehmer. Doch damit nicht genug: Das Bundesarbeitsministerium hat den DEHOGA auf Nachfrage darüber informiert, dass diese Arbeitsgenehmigungsfreiheit für Saisonarbeitnehmer des Gastgewerbes aus den Beitrittsstaaten schon zum 1. Januar 2011 eingeführt wird, weil ansonsten Betriebe mit frühem Saisonbetrieb benachteiligt würden. Die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den gastgewerblichen Arbeitsmarkt kann der DEHOGA zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abschätzen.
Dieser Bericht stammt von unserem Chemnitzer Kollegen Dieter Heymann.
Branchentag
Berlin, den 19.10.2010
Am 23.11.2010 trifft sich die Branche wieder zum TOP Event in Berlin, machen Sie mit und nehmen Sie an dieser tollen Veranstaltung teil.
Hervorragend mit dem Zug von Bielefeld zu erreichen geht es im Interconti Berlin ab 10:30 Uhr los. LadenSie doch einfach den Anmelderflyer hier herunter.
Bettensteuer
Bielefeld, den 9.9.2010
Trotz zweier voneinander unabhängigen Gutachten, die übereinstimmend die Verfassungswidrigkeit von Kulturförderabgaben (Bettensteuern) feststellen
und den zuständigen Ministerien (Finanz- und Innenministerium) vorliegen,
hat die Düsseldorfer Landesregierung die notwendige Genehmigung für die Kölner Bettensteuer erteilt.
Wenn die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung in zwei Gutachten ernsthaft in Frage gestellt wurde, hätten die zuständigen Ministerien nach Meinung des DEHOGA Düsseldorf genauso ernsthaft die Genehmigungsfähigkeit prüfen müssen und die Genehmigung nicht erteilen dürfen. Mehrfache Gesprächsangebote des Hotel- und Gaststättenverbandes wurden weder vom Finanz- noch vom Innenministerium erwidert.
Mit der Genehmigung der Kölner Bettensteuersatzung wird andernorts die Abwehr dieser ungerechtfertigten Abgabe schwieriger.
Der DEHOGA Ostwestfalen hofft aber auf die Einsicht des Bielefelder Rats, hier kein unsinniges Bürokratiemonster zu schaffen. Noch einmal muß betont werden, daß die Verluste der Stadt Bielefeld aus der Mehrwertstuerabsenkung für Hotels sehr gering sind, denn Bielefeld ist ein mehrwertsteuerneutraler reiner Wiederverkäufermarkt.
Interessierte mögen unter dem link liegende Pressemitteilung lesen
HOGATEC
Bielefeld, den 2.9.2010
Wie immer veranstalten wir auch in diesem Jahr eine kostengünstige Gemeinschaftfahrt zur HOGATEC.
Die HOGATEC findet vom 12.9. bis 15.9.in Düsseldorf statt, wir würden ab Bielefeld Hauptbahnhof mit dem Regionalexpress für 5 € pro Person um 9:00 Uhr vormittags fahren. Verbilligte Eintrittskarten würden wir wie immer im Zug verkaufen.
Interessenten melden sich bitte hier per email unter niebuhr@dehogaow.de
Zoll prüft Mindestlohn
Bielefeld, den 1.9.2010
Aus gegebenem Anlaß weisen wir noch einmal auf die Mindestlohnregelung im Gastgeerbe hin. Der Mindestlohn beträgt 6,63 € im ersten Jahr der Beschäftigung im zweiten Jahr 7,78 €.
Kommen Aushilfen mit diesem Mindestlohn über 400 €, sind die Löhne selbstverständlich in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig und zu versteuern.
Erster Schuldner ist dabei immer der Unternehmer. Seit Jahren weisen wir darauf hin, Arbeitnehmer nicht mehr als Aushilfen, sondern in der Gleitzone einzustellen, schon aus dem Grund da nachträglich die Einstufung in der Gleitzone nicht mehr möglich ist.
Aushilfen einzustellen ist gefährlicher denn je. Entdeckt der Zoll ersteinmal einen Fehler, bedeutet das das Aus für den Betrieb, da sich die Fehlsummen sehr schnell auf 30 bis 40.000 € aufsummieren können.
Fördermöglichkeiten für den Mittelstand
Die Regionalagentur OW/L informiert auf Ihrer Webseite Fördermöglichkeit für den Mittelstand.
Da die Angebote viel zu wenig kekannt sind, weisen wir hier noch einmal auf die entsprechende Webseite hin.
Sofortmeldung-Bußgelder
Bekanntlich müssen alle Arbeitgeber im Gastgewerbe Ihre Mitarbeiter vor Antritt der Arbeit bei der Sozialversicherung anmelden, mit der sogenannten Sofortmeldung.
Der Zoll überprüft mittlerweile diese Meldepflichten genau. Bußgelder in Höhe von 750 Euro pro nicht sofort gemeldeten M9tarbeiter sind bereits verhängt worden.
Die Sofortmeldepflicht gilt selbstverständlich auch am Wochenende, wenn der Steuerberater nicht da ist.
Hierzu empfehlen wir die Nutzung des SV-NET.
Hier noch mal der link
.
ELENA-Verfahren
Bielefeld, den 24.08.2010
Das Bundeswirtschaftsministeium erwägt, daß ELENA-Meldeverfahren, welches alle Arbeitgeber zur Meldung der Entgeltdaten zwingt, wieder auszusetzen, da es für die Behörden mit zuviel bürokratischen Aufwand verbunden sei.
Bislang hat sich die Enbürokratisierung durch das papierlose Meldeverfahren noch nicht eingestellt.
Die Arbeitgervereinigung sieht dieses Vorhaben durchaus mit gemischten Gefühlen, da sich die Unternehmen mittlerweile auf ELENA eingestellt hätten.
Sozialgericht Aachen - BGN
Bielefeld, den 19.08.2010
Das Sozialgericht Aachen hat sich in bemerkenswerter Weise gegen die BGN Praxis der freiwilligen Versicherung entschieden. In der Satzung der BGN ist bekanntlich vorgesehen gewesen, die abgeschafften Pflichtmitgliedschaften automatisch in freiwillige Versicherung umzuwandeln, gegen die lediglich Widerspruch erhoben werdeb durfte.
Das Gericht hält diese Satzungsklausel für rechtswidrig, da sie einer gesetzlichen Grundlage entbehre. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Lesen Sie dazu folgende
Pressemitteilung
Oktoberfestbier
Bielefeld, den 9.07.2010
Rechtzeitig vor der Saison macht der Münchener Brauerbund noch einmal auf die rechtliche Lage zum Oktoberfestbier aufmerksam. „Wiesnbier“, „Oktoberfestbier“ u.ä. sind markenzeichenrechtlich geschützt und dürfen nur für die Münchener Traditionsbiere Augustiner-, Spaten-, Hacker-, Paulaner- Löwen- und Hofbräu verwendet werden.
Wir können allen Gastronomen nur den Rat geben, hier vorsichtig zu sein. Denn Lizenzverstöße werden vom Münchener Brauerbund geahndet und sind teuer. Lesen Sie bitte den Brief des Münchener Brauerbundes.
Tarif und Dach und Fach
Bielefeld, den 1.06.2010
Heute Mittag hat die große Tarifkommission des DEHOGA NRW das gestern gegen 21:00 erzielte Verhandlungsergebnis mit der NGG bestätigt.
Danach steigen die Tariflöhne ab dem 1.6.2010 im Schnitt um 1,76 %. Im einzelnen wurden bei dem 23 Monate laufenden Vertrag zunächst zwei Leermonate vereinbart, in denen die Tarife nicht erhöht werden. Sodann erfolgt zum 1.8.2010 eine Erhöhung um 2,0 % und ein Jahr später am 1. Juli 2010 noch einmal eine Erhöhung um 1,8 %.
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Für diejenigen die viele Aushilfen beschäftigen wird interessant sein, dass in der untersten Tarifgruppe TG 2a jetzt die Beschäftigung 24 Monate und nicht nur 12 Monate erlaubt ist. Klargestellt wurde, dass nunmehr erheblich mehr Tätigkeiten als zuvor unter die TG 2a fallen.
Um diesen wichtigen Punkt durchsetzen zu können mussten allerdings Zugeständnisse in den Tarifgruppen 6 und 7 gemacht werden. Dort gibt es eine Vorabanhebung um 20 €. Dies vor dem Hintergrund, dass NRW in diesem Tarifbereich erheblich hinter den anderen Bundesländern hinterherhinkt.
Auf Grund der Tatsache, dass seit einigen Jahren der demografische Wandel in NRW zuschlägt und auch in Ostwestfalen der Peak des Ausbildungsniveaus bereits vor zwei Jahren erreicht worden ist und nunmehr die Ausbildungsbewerber rapide zurückgehen wurde beschlossen die Ausbildungsentgelte erheblich anzuheben und zwar um 25, 30 und 35 €
Gewerbeauskunftszentrale
Bielefeld, den 14.05.2010
Die Tarifverhandlungen um einen neuen Lohntarifvertrag wurden auf den 31.5.2010 vertagt. Dies war das Ergebnis einer ersten Tarifrunde am 5.Mai 2010. Die Gewerkschaft forderte eine Lohnerhöhung um 5%. Diese Forderung wurde zurückgewiesen. Weitere Themen waren eine etwaige Allgemeinverbindlichkeit der Tarifgruppe 2, die Verbesserung der Azubigehälter und eine Sonderbehandlung der Tarifgruppen 5,6, und 7. Ob am 31.5. ein abschlußfähiges Ergbnis erzielt werden kann, kann zur Zeit nicht beurteilt werden.
Gewerbeauskunftszentrale
Bielefeld, den 14.05.2010
Die Gewerbeauskunftszentrale verschickt zur Zeit Angebote, sich im Internet für 39,85 € im Monat bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren registrieren zu lassen.
Wird nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt verlängert sich der Auftrag im Jahresrythmus.
Ob die Eintragung bei der Gewerbeauskunftszentrale, die ein reines privates Unternehmen ist, und weder mit Gerichten noch mit den IHK's etwas zu tun hat, sinnvoll ist, muß jeder für sich entscheiden.
Allerdings sollte man bemerken, daß lediglich das Rückfax gebührenfrei ist und nicht die Eintragung im Internet.
Mehrwertsteuer Europa marschiert voran
Bielefeld, den 01.04.2010
Immer mehr Länder führen den reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie ein.
So hat Belgien die Mehrwertsteuer für Speisen zum 1. Januar von 21 auf 12 Prozent gesenkt.
Finnland wird im Juli mit einem von 23 auf 13 Prozent reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen und nichtalkoholische Getränke nachziehen.
Damit wenden ab Juli 14 der 27 EU-Staaten eine reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie an.
Aus Sicht des DEHOGA wird es deshalb immer dringender, dass in Deutschland die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Überprüfung des Mehrwertsteuersystems ihre Arbeit aufnimmt.
Der DEHOGA begrüßt deshalb auch einen Antrag zur Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht, den der Freistaat Thüringen am 23. März in den Bundesrat eingebracht hat. Darin heißt es im Wortlaut:
„Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, eine strukturelle Neuordnung und Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht vorzunehmen und fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen Schritte einzuleiten. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Besteuerung der Verpflegung in Schulen, Kindestagesstätten und vergleichbaren sozialen Einrichtungen.“
Damit wird nun also auch von Seiten der Länder aus Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, die Kommission zur Überprüfung des Mehrwertsteuersystems und einer entsprechenden Reform endlich einzusetzen.
GEMA Tarifverhandlungen
Bielefeld, den 23.03.2010
Auf Grund der teilweise schlechten Wirtschaftssituation bei den musikveranstaltenden Betrieben,
konnte die Tarifverhandlungen mit der GEMA relativ moderat abgeschlossen werden.
Allerdings mußte der GEMA zugestanden werden, künftig stärker auf die Abgabe der Musikfolgenlisten zu achten.
Diese Musikfolgenlisten sind Bestandteil des Verteilungssystem der Lizenzgebühren an die Mitglieder der GEMA und für diese und von essentieller Wichtigkeit.
Bitte nehmen sie daher das korrekte Ausfüllenlassen der Listen durch die Bands ernst. Hierzu ein Merkblatt unter dem Link.
Pachtvertrag und Nichtrauchergesetz
Bielefeld, den 16.03.2010
Das OLG Koblenz hatte zu entscheiden, ob wegen des Nichtraucherschutzgesetzes ein Pachtvertrag kündbar sei. Der Pächter behauptete nämlich, daß der vertragsgemäße Gebrauch der Gaststätte weggefallen sei, da seine Gäste nunmehr nicht mehr rauchen könnten. Dabei war unstrittig, daß zunächstVertragsgrundlage gewesen war, daß selbstverständlich die Räumlichkeiten auch allen Rauchern freistünden.
Im Ergebnis hat das Gericht die Kündbarkeit verneint, da kein Mangel an der Pachtsache erkennbar sei und die Nutzungsmöglichkeiten der Gaststätte immer unter dem Vorbehalt der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit lägen. Veränderungen würden daher unter die Risikosphäre des Pächters fallen.
Wenn sie die Enscheidung ganz lesen wollen, so können das unsere Mitglieder im Downloadbereich.
neues zusätzliches Meldeverfahren
Bielefeld, den 12.01.2010
Bekanntlich sollen ab dem 1.1.2010 alle Engeltdaten an eine neue zentrale Speicherstelle übermittelt werden. Für die jenigen, die ihre Lohnbuchhaltung selbst machen ist es daher wichtig sich mit dem sogenannten ELENA-Verfahren auseinanderzusetzen. Am Besten Sie informieren sich auf der entsprechenden Webseite www.das-elena-verfahren.de selbst, dort ist alles vermerkt, was Arbeitgeber wissen müssen.
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