DEHOGA Ostwestfalen e. V.
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Seit vielen Jahren macht sich der DEHOGA für die steuerliche Gleichbehandlung der Gastronomie stark – unabhängig vom Ort des Verzehrs und von der Art der Zubereitung. Konkret geht es um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der klassischen Gastronomie, in der Speisen noch frisch zubereitet und serviert werden.
Die klassische Gastronomie ist unglaublich arbeitsintensiv. Auf den gleichen Umsatz kommen sechs Mal mehr Beschäftigte als im Lebensmitteleinzelhandel. Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer auf servierte Speisen haben die Betriebe zudem einen Kalkulationsnachteil von 12 Prozentpunkten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und -handwerk.
Die befristete Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen bis Ende 2022 ist ein wichtiger Zwischenschritt, reicht aber nicht. Es geht jetzt um die Entfristung und die Ausweitung auf Getränke.
Gerade für die Zeit während und nach der Corona-Pandemie bedeutete der reduzierte Mehrwertsteuersatz ein mutmachendes Signal!
16.01.2020
12.02.2018