DEHOGA Ostwestfalen e. V.

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Tarife & Löhne

Zu einer unserer wichtigsten Aufgaben gehört die Tarifarbeit. Wir sind zusammen mit der Gewerkschaft NGG Tarifpartner für das Gastgewerbe in NRW und handeln im Rahmen der grundgesetzlich festgeschriebenen Tarifautonomie. In unseren Zuständigkeitsbereich fallen der Manteltarifvertrag, der Entgelttarifvertrag und der Ausbildungstarifvertrag.

Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro stellt die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie in Frage, wobei nicht die Höhe, sondern der Prozess zur Festlegung durch den DEHOGA NRW scharf kritisiert wird. Das jetzige Vorgehen bedeutet, dass das Thema gesetzlicher Mindestlohn und dessen Erhöhung künftig zum Spielball politischer Interessen werden wird, vor allen Dingen vor Wahlen.


Neuer Entgelttarifvertrag 2022

"Wir wissen, dass die Umsetzung nach zwei Jahren Corona-Pandemie und ihren massiven Auswirkungen eine große Herausforderung für unsere Branche ist", betont Andreas Büscher, zuständiger Regionalpräsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. "Aber wir wollen mit diesem Abschluss ein positives Zeichen, ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Beschäftigten setzen und damit auch ein Zeichen für die Zukunft des Gastgewerbes mit sicheren Arbeitsplätzen."

Beginn und Ende

  • Der Tarifvertrag wird zum 1.5.2022 gültig und hat eine Laufzeit von 25 Monaten. Lohnerhöhungen setzen also erst mit Gültigkeit ein.
  • Der Tarifvertrag kann zum 31.5.2024 gekündigt werden.

Entgelterhöhungen

  • Die einzelnen Löhne entwickeln sich unterschiedlich: So steigen die Löhne in den unteren Gruppen relativ stärker - teils über 20 Prozent -, für Fachkräfte über zehn Prozent, wohingegen in den oberen Gruppen die prozentualen Werte entsprechend niedriger, also unter zehn Prozent, liegen.
  • Der Einstiegslohn beträgt künftig 12,50 Euro.
  • 1.5.23: Alle Löhne steigen im zweiten Schritt um 3,5 Prozent.

Ausbildungsvergütungen

  • 1.8.22: Ab dem neuen Ausbildungsjahr steigen die Ausbildungsvergütungen im 1. Jahr um 250 auf 1.000 Euro, im 2. um 220 auf 1.100 Euro und im 3. Ausbildungsjahr um 200 auf 1.200 Euro.
  • 1.8.23: Alle Ausbildungsvergütungen werden um jeweils 100 Euro erhöht.
  • Im ersten Lehrjahr kann die Vergütung während der ersten vier Monate um 100 Euro reduziert werden. Dies soll dazu dienen, in bestimmten Fällen mit reduziertem Risiko Ausbildungsverhältnisse eingehen zu können.
  • Die Laufzeit des Ausbildungstarifvertrages beträgt 24 Monate.

Das Merkblatt und den Entgelttarifvertrag finden Sie in unserem exklusiven Mitgliederbereich unter der Kategorie Tarife & Löhne.


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